BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen – Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
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Die BAFA-Förderung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland durch finanzielle Zuschüsse für qualifizierte Unternehmensberatungen. Seit 2023 sind diese Förderprogramme im Rahmen der „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ gebündelt.

Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an bestehende KMU, die ihre Unternehmensstrukturen optimieren, neue Strategien entwickeln oder ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern möchten.
Fördersätze & Rahmenbedingungen
Für Unternehmen in Berlin und den alten Bundesländern beträgt der Zuschuss bis zu 50 % der Beratungskosten, in Brandenburg und den neuen Bundesländern sind es bis zu 80 %. (Sonderregelungen gelten beispielsweise für Leipzig und Lüneburg.) Das maximal anrechenbare Beraterhonorar liegt bei 3.500 Euro.
Beraterin für BAFA-geförderte Beratung
Ich habe das BAFA-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen und bin unter der Beraternummer #209876 gelistet – diese Nummer benötigst Du bei der Antragstellung. Mein Beratungsansatz ist individuell und praxisnah: Ein kostenloses Erstgespräch zur Klärung Deines konkreten Bedarfs ist für mich selbstverständlich. Ich biete passgenaue Unterstützung, die Dich und Dein Unternehmen wirklich voranbringt.
Ablauf und Dauer der Förderung
Der Förderzeitraum beträgt maximal 6 Monate. Innerhalb dieses Zeitraums sollte die Beratung durchgeführt und abgerechnet werden. Ich berechne ausschließlich die tatsächlich erbrachten Leistungen. Solltest Du nicht den gesamten Zuschuss ausschöpfen, ist es möglich, weitere Anträge innerhalb der nächsten fünf Jahre zu stellen – insgesamt können bis zu fünf Anträge eingereicht werden.
Die Antragstellung erfolgt online über die offizielle BAFA-Plattform. Jungunternehmen müssen vor der Beratung ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Bevor die Beratung starten kann, prüft eine der zuständigen Leitstellen deinen Antrag sorgfältig und informiert dich über das Ergebnis. Erst wenn du die formale „Erlaubnis zum Beratungsbeginn“ erhalten hast, darfst du den Beratungsvertrag unterschreiben und die Beratung starten. Eine rückwirkende Förderung ist dabei ausgeschlossen – plane deshalb den Antrag frühzeitig ein.
Wichtiger Hinweis zur Beraterwahl
Leider kommt es immer wieder vor, dass Fördermittel missbräuchlich genutzt werden, indem Berater pauschal hohe Honorare abrechnen, ohne den entsprechenden Beratungsumfang zu liefern. Bitte denk dran: eine seriöse Beratung startet immer mit einem kostenlosen Erstgespräch, in dem der konkrete Bedarf und die Ziele geklärt werden. Statt eines standardisierten Vorgehens bekommst du eine individuelle Beratung, die genau auf dich und dein Vorhaben zugeschnitten ist.